Mit der Verbreitung von neuen Technologien bei der Informationsgewinnung und -weitergabe ergeben sich zunehmend Gefahren des Datenmissbrauchs, welche häufig in der Verletzung von Persönlichkeitsrechten der betroffenen Personen enden.
Zur Unterstreichung der Bedeutung der Informationstechnologie und gleichzeitigen Gewährleistung der Sicherheit von beteiligten Personen, ist die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zwingend erforderlich.
Wesentliche Maßnahmen in diesem Zusammenhang sind:
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- Nutzung von externer Beratung in Datenschutzfragen und zur Bedarfsanalyse
- Bestellung eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten
- Durchführung von Datenschutz-Audits
- Unterstützung von Fachseiten bei der Erstellung von Datenschutz-, Berechtigungs– und Sicherheitskonzepten
- Unterstützung von Fachseiten durch Datenschutz-Vorbewertungen von Aktivitäten
- Unterstützung von IT-Einheiten bei der Ausgestaltung von Datenschutzkonzepten sowie bei der Umsetzung
- Unterstützung in IT-Projekten zu Datenschutz- und Security-Compliance
- Abstimmungen mit dem zentralen Datenschutzbereich und zur internen Priorisierung / Risikobetrachtung
- Überprüfung der Organisation von Datenschutzstrukturen
- Schulungen von Mitarbeitern und Datenschutzbeauftragten